ANWALTSBEREICH
Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Arbeit liegt im privaten Baurecht, im Architektenrecht, im Bauträgerrecht, im gewerblichen Mietrecht, im Maklerrecht sowie auch in den damit zusammenhängenden erb- und steuerrechtlichen Gebieten, oder kurz gesagt: In allen wesentlichen Beratungsfeldern rund um die Immobilie.
Grundsätzlich verstehen wir unsere Arbeit als beratende und gestaltende Tätigkeit ganz im Sinne unserer Mandanten. Wenn es nötig ist, setzen wir Ihre Interessen aber auch in gerichtlichen Verfahren mit hoher Einsatzfreude und Konsequenz durch. Dabei helfen uns unsere langjährigen Erfahrungen gleichermaßen wie regelmäßige Fortbildungen und vor allem eine strikte Orientierung an den strategischen und wirtschaftlichen Zielen unserer Mandanten. Damit das auch so bleibt, werden sämtliche Mandate federführend von den Partnern betreut, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Wir leisten uns keine Niederlassungen in London, Mumbai oder auf den Galapagos-Inseln. Dafür kennen wir uns umso besser vor Ort aus. Die langjährige Kenntnis und Vernetzung in der Berliner Bau- und Immobilienszene ist einer der Schlüssel zu unserem Erfolg.