Dr. Andreas Schlie

DR. ANDREAS SCHLIE

Dr. Andreas Schlie, geboren 1962 in Berlin, studierte Rechtswissenschaften an der FU Berlin, bevor er 1985 sein Referendariat in Berlin, Speyer und Mailand absolvierte. Von 1989 bis 1998 arbeitete er zunächst als Referent im damaligen Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen und später als Partner in verschiedenen Sozietäten in Berlin. Im Jahr 1995 promovierte er zum Dr. iur. an der Freien Universität Berlin mit einem versicherungsrechtlichen Thema. Seit 1999 ist er Partner der Kanzlei Rickmann Schröter Schlie (jetzt Rickmann Schröter Schlie Bartelt). 2006 wurde ihm zusätzlich der Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ verliehen. Dr. Schlie ist Mitglied der ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie ausgebildeter Schlichter für Baustreitigkeiten (SOBau).


Jüngste Veröffentlichungen:

  • Korrektur einer unwirksamen Einbeziehung der VOB/B in einen Verbrauchervertrag, in NZBau 2024, S. 387 ff.
  • Das Schlichtungsverfahren in Baustreitigkeiten - ein weithin unbekannter Rettungsweg, in Grundeigentum 2023, S. 735 f.
  • Die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Leistungssoll in Bauträgerverträgen, in BauR 2021, S. 884 ff.
  • Die Abnahme von Bauleistungen – Worauf hat der Auftraggeber zu achten? in Grundeigentum 2019, S. 583 ff.
  • § 648a BGB und die Flucht des Unternehmers aus dem Werkvertrag, in BauR 2016, S. 1076 ff.
  • Neues Bauvertragsrecht auf dem Weg, in Grundeigentum 2016, S.441 ff.
  • Der Bauvertrag - „Aufzucht und Hege“: 10 goldene Regeln zum Umgang mit Handwerkern und Baufirmen, in Grundeigentum 2015, S. 31 ff.
  • Der Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von Bauunterlagen, in BauR 2014, S. 905 ff.
  • Die Vergabe von Bauaufträgen durch den Verwalter, in Grundeigentum 2014, S. 642 ff.
  • Die Absicherung von Bauvorhaben durch nachbarrechtliche Vereinbarungen, in Grundeigentum 2013, S. 1181 f.
  • Das Aus für „Mitternachtsnotare“, in Grundeigentum 2013,
    S. 452 f. (Anm. zu BGH, Urteil vom 7.02.2013, III ZR 121/12)

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